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...начало...
№№ |
Vollgültige und gute Müntzen. |
Inclusive vom Jahr. |
Sollen gelten. |
Gr. pr. |
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Achtzehn Groschen Stücke. |
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1 |
Die in Sachsen geschlagene Tympfe, oder Achtzehner nach dem beigefügten Gepräge unter # 1. Das Königl. Poln. Wappen mit dem Palm-Zweige umwunden, inwendig das Chursächsische Schild vom Jahr 1754, unten im Abschnitt E. C. und in der Mitte 18; sind daran kennbar, dass es schlecht abgedruckt das Mittelschild, und die darin befindliche Churschwerter fast gar nicht zu erkennen, die Crone sowohl auf dem Kön. Brustbilde, als auch das Polnische Wappen mit heruntergehenden Strichen bezeichnet, auch die unten bei der Zahl 18 stehende zwei Buchstaben E. C. nicht deutlich exprimiret sind, so fass die erstere, nämlich E gar nicht deutlich zu erkennen ist. Dieser Nachschlag kann nich mehr gelten als |
1754 |
11 |
2 |
Ein Nachschlag fast von eben dem Gepräge, zufolge dem beistehenden Abdruck unter № 2 ist nur darn zu unterscheiden, dass die untenstehenden Buchstaben Buckstaben E. C. besser ausgedruckt und der Buchstabe E. deutlich zu erkennen ist, sonsten ist das Gepräge schlecht und grob, die Cronen an denen heruntergehenden kleinen Strichen kennbar, die Adker in denen Polnischen Wappenschildern aber etwas besser und mehr als in vorhergehenden zu erkennen. Ihr Werth kan nicht höher angesetzt und angenommen werden, als zu |
1754 |
15 |
3 |
Der Stadt Danzig neue 18-ner haben auf dem Avers das gekrönte Brustbild im Römischen Habit mit der Umschrift: D. G. Augustus III. Rex Poloniarum M. D. L. R. P. R. D. S. & El., im Revers stehet das Wappen der Stadt Danzig mit Schildhaltenden Löwen über welchen zwei Palmzweige und in der Mitten 18 stehet; die von 1759 sind ohne Rand, und die von 1760 mit einem krausen Rand |
1759, 1760 |
17 |
4 & 5 |
Breslauer Achtzehner mit B, im gleichen Magdeburger mit F, laut beistehenden Abdrücken; beide ohne Rand |
1757, 58, 59 |
14 |
6 |
Königl. Polnische 18-ner von beifolgendem Gepräge unter № 6, wo auf dem Revers, unter dem Königl. Polnischen Wappen sich ein T gezeichnet findet, von dem Jahren 1753, 1754, 1755 & 1756 sind völlig gut. Im gleichen sind von eben diesen Königl. Polnischen und Chursächsischen Tympfen von den Jahren 1754, 1755 & 1756 Stücke vorhanden, die auf dem Avers und Revers völlig das Gepräge haben, so unter № 6 angezeigt ist, ausser, dass unter dem Königl. Polnischen Wappen kein T sich findet, sondern die Zahl 18 und an beiden Seiten dieser Zahl E. C. Doch ist das Geprage so wohl, als diese Buchstaben E. C. ganz rein, fein und sauber ausgedruckt, die Stücke sind gerändert und sind blos an diesen Marckzeichen von denen oben nachgezeigten Nachschlägen unter № 1 & 2 zu unterscheiden, wie diese dann eben als die vorangeführten mit den Buchstaben T banannten, als vollgütige und gute 18-ner anzunehmen und also sämtlich am Werthe sind |
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18 |
7 |
Ein Nachschlag Sächsischer 18-ner, so zwar am Gepräge von denen unter № 1 & 2 angeführten nicht sehr zu unterscheiden, doch ist der ganze Abdruck schlecht und nicht wohl ausgeprägt, das Mittelschild des Chursächsischen Wappens gantz undeutlich und die darin befindliche Churschwerter fast gar nicht zu erkennen, die unter diesem Schilde an beiden Seiten der Zahl 18 stehenden Buchstaben E. C. sind weiter, wie sonst gewöhnlich, von der Zahl entfernet und in grösserer Schrift grob ausgedruckt; auch sind selbige grob gerändelt, auch am Gewichte leicht, von dem Jahr 1755. Ihr Gehalt ist so schlecht befunden, dass sie nicht höher können angesetzt werden als zu dem Werth von |
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9 |
8 |
Berliner 18-ner, unten bezeichnet mit A., laut beistehenden Abdruck von den Jahren |
1757, 58, 59 |
14 |
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